Rechtsgebiet Architektenhaftung

Architektenhaftung

Die Architektenhaftung wird von der höchstrichterlichen Rechtssprechung ständig erweitert. Die Beratungspfl ichten, Hinweispfl ichten und Bauüberwachungspfl ichten sind kaum mehr überschaubar. Aus meiner Beratungstätigkeit und Prozesstätigkeit kenne ich die sehr hohen Anforderungen. Ich stehe Ihnen daher bereits während Ihrer planerischen Leistungen beratend zur Seite und zeige Wege auf, wie Sie eine Haftung vermeiden oder eine so genannte „gesamtschuldnerische Haftung“ neben den anderen am Bau Beteiligten vermeiden. Sollten Sie in eine Haftpfl ichtsache involviert werden, wehre ich solche Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich in enger Abstimmung mit Ihrer Haftpfl ichtversicherung ab.