Rechtsgebiet Architektenhonorar

Architektenhonorar

Ein guter Architektenvertrag ist die Grundlage für Ihr Architektenhonorar. Eine prüffähige Honorarschlussrechnung nach der HOAI ist das A und O zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche. Honorarzonen, Bewertung der Grundleistungen oder Honorartafeln können – wie die Praxis täglich zeigt - für Meinungsverschiedenheiten sorgen. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung Ihrer prüffähigen Abschlagsrechnungen und Honorarschlussrechnung. Ihre Honorarforderung setze ich außergerichtlich und - soweit erforderlich - auch gerichtlich durch.