Rechtsgebiet Testament

Testament

Wer von der gesetzlichen Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, abweichen will, muss seinen Willen eindeutig und rechtswirksam dokumentieren. Üblicherweise macht man das in einem Testament oder gemeinschaftlichen Testament (auch Berliner Testament genannt). Daneben gibt es die Möglichkeit eines Erbvertrages, der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge, wie auch die Gründung einer Stiftung. Weiterhin kann man Vermächtnisse und Aufl agen anordnen, darüber hinaus die Nacherbfolge. Zu all dem brauchen Sie fachkundigen anwaltlichen Rat, damit später Ihr Willen auch tatsächlich zur Geltung kommt.