Rechtsgebiet Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn durch Gesetz oder in einem Testament mehrere Personen als Erben eines Nachlasses berufen sind. Im Klartext bedeutet das, dass jeder (Mit-)Erbe am gesamten Nachlasses beteiligt ist. Oder anders ausgedrückt: allen Erben zusammen gehört alles. Das hat zur Folge, dass keiner der Erben allein über seinen Anteil verfügen darf. Nur in der Erbengemeinschaft darf einstimmig über Gegenstände des Nachlasses bestimmt werden.