Rechtsgebiet Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht (auch: Generalvollmacht) erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens umfassende Vollmacht, Sie in allen Belangen und Lebensbereichen zu vertreten. Die bevollmächtigte Person kann für Sie handeln, wenn Sie selbst nicht dazu in der Lage sind, zum Beispiel bei Krankheit.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung dokumentieren Sie, wie Sie im Fall einer Erkrankung behandelt werden möchten, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern.

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer Ihr rechtlicher Vertreter sein soll für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, für sich zu entscheiden (z. B. Vermögenssorge). Sollten Sie in diese Lage kommen und keine Vorsorge getroffen haben, bestimmt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer für Sie. früher sprach man von „Entmündigung“. Allein die persönliche Vorsorge verhindert, dass fremde Personen über Ihr weiteres Leben und Schicksal entscheiden. Ich berate Sie gerne, wie eine Vorsorge für Sie optimal gestaltet werden kann.